Berechnungshilfe für den Eigenbeitrag bei Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX | KSL.Münster Direkt zum Inhalt
09.02.2024
Blick auf die Berechnungstabelle an einem Computer-Bildschirm

Eigenbeitrag bei Leistungen der Eingliederungshilfe

Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, werden je nach Höhe des Einkommens und der familiären Situation an den Kosten beteiligt. Da das Bundesteilhabegesetz auch hier zu Veränderungen führt, haben die KSL.NRW dieses Berechnungsformular entwickelt. Mit wenigen Klicks können Sie sich schnell einen Überblick darüber verschaffen, ob Sie evtl. einen Eigenbeitrag zu Ihren Eingliederungshilfeleistungen zahlen müssen. In den Erläuterungen zum Formular finden Sie Hinweise zum Rechnungsweg und weitere Informationen zum Formular. 

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns benachrichtigen, falls Sie Fragen zum Formular oder Verbesserungsvorschläge haben.

ACHTUNG: Trotz sorgfältiger Prüfung können die KSL.NRW für die Richtigkeit von Formeln und Rechenergebnissen keine Gewähr übernehmen und schließen jegliche Haftung für Folgen, die sich aus der Benutzung des Formulars ergeben, aus.